Dr. Heller, Epe und Partner - Rechtsanwälte und Notare in Olpe
Herzlich Willkommen
Wir freuen uns, Ihnen unsere Sozietät vorstellen zu dürfen. Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, sich über uns zu informieren und mit uns in Kontakt zu treten.
Sie finden unsere Kanzlei im Zentrum der Stadt Olpe am Kurkölner Platz / Martinstraße 4, direkt neben der Deutschen Bank.
Unsere Bürozeiten:
Montag - Freitag: 8:00 - 12:30 Uhr und 14:15 - 17:30 Uhr
Selbstverständlich ist auch die Vereinbarung von Terminen außerhalb unserer Bürozeiten möglich.
Wir über uns
Unsere Kanzlei wurde bereits in den 20er Jahren des vorigen Jahrhunderts durch den Rechtsanwalt und Notar Junker aus Olpe gegründet. Noch vor dem zweiten Weltkrieg trat Herr Rechtsanwalt und Notar Herrmann- Josef Terrahe in die Kanzlei ein. Dieser nahm im Jahre 1951 den damaligen Richter am Oberlandesgericht in Hamm Herrn Dr. Hans- Werner Köster als weiteren Sozius in die Kanzlei auf. Die stetig zunehmende Anzahl der Mandate und die wachsenden Anforderungen an die juristische Fachkompetenz machten es notwendig, die Sozietät um weitere Rechtsanwälte und Notare zu verstärken. So traten 1959 Herr Dr. Theodor Heller, 1967 Herr Dieter Epe und 1971 Herr Bruno Sommerhoff in die Kanzlei ein.
Inzwischen besteht unsere Partnerschaft aus sieben Rechtsanwälten, von denen fünf zugleich als Notare zugelassen sind. Wegen der gestiegenen Anforderungen in den einzelnen Rechtsgebieten haben sich die Partner zunehmend spezialisiert. Zwei Partner sind Fachanwälte für Arbeitsrecht, je ein Partner ist Fachanwalt für Familienrecht bzw. Verwaltungsrecht. Derzeit bilden sich je ein Partner zum Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie zum Fachanwalt für Verkehrsrecht fort.
Wir sind als eine der ersten Kanzleien in NRW in das Partnerschaftsregister beim Amtsgericht in Essen eingetragen worden.
Uns stehen derzeit 12 Mitarbeiter zur Seite. Unser Notariat wird von unserer erfahrenen Notariatsvorsteherin Frau Edeltraud Dorn betreut. Bürovorsteher im Anwaltsbereich ist Herr Bruno Schwarz. Frau Dorn ist bereits seit mehr als 35 Jahren, Herr Schwarz seit mehr als 40 Jahren in unserer Kanzlei tätig.
In jedem Jahr bilden wir junge Leute erfolgreich zu Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten aus. Derzeit bereiten sich drei Auszubildende auf ihren späteren Beruf vor.
Wir betreuen nicht nur führende Unternehmen der heimischen Wirtschaft, sondern auch die Bürger aus unserem Kreis Olpe und Umgebung in ihren Rechtsangelegenheiten. Dabei bedienen wir uns modernster Kommunikationsmittel. Z.B. beteiligt sich die Kanzlei in enger Zusammenarbeit mit der Justizverwaltung NRW an dem Pilotprojekt "Elektronisches Scheidungsverfahren beim Amtsgericht Olpe".
Der Forderungseinzug ist für viele Unternehmen und Betriebe von besonderer Bedeutung. Unsere Inkassoabteilung unterstützt unsere Mandanten beim Einzug der Aussenstände. Wir mahnen den Schuldner, führen die erforderlichen Mahnverfahren oder Prozesse durch und treiben die Forderung ein.
Alle Partner sind Mitglied im Deutschen Anwalt Verein. Die Kanzlei gehört dem Verbund der Advounion an. Die Advounion ist die größte Vereinigung von Korrespondenzanwälten, die in ganz Deutschland, aber auch im europäischen Ausland und in den USA tätig sind. Bei der Vertretung Ihres Falles vor auswärtigen Gerichten stehen uns an allen Orten zuverlässige Vertrauensanwälte zur Verfügung, die insbesondere eventuelle Besonderheiten der örtlichen Gerichte besser einschätzen können. Dadurch optimieren wir Ihre Prozesschancen und verhelfen Ihnen besser zu Ihrem Recht. Die Advounion besteht aus rund 600 Kanzleien mit ca. 2.000 Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, darunter vielen Spezialisten. Damit verfügen wir über umfassende Zugriffsmöglichkeiten auf Fachwissen und Erfahrung.
Aufgrund berufsrechtlicher Vorschriften ist es uns nicht erlaubt, Ihnen unsere notarielle Tätigkeit detailliert darzustellen. Der folgende Text ist der Internetseite der Bundesnotarkammer entnommen:
Der Notar ist eine Amtsperson. Er wird vom Staat ernannt und sorgt für die Beurkundung von Rechtsvorgängen, betreut den Bürger bei schwierigen und folgereichen Rechtsgeschäften. Er berät und belehrt die Parteien und hilft bei der Formulierung von Verträgen. Notare sind besonders qualifizierte und erfahrene Juristen. Durch ihre Unabhängigkeit von Staat und Auftraggeber sichern die Notare auch dem unerfahrenen Bürgern ihr Recht.
Ein Anwaltsnotar übt das Notaramt neben dem Anwaltsberuf aus. Wie alle Notare ist er jedoch zur strikten Neutralität und Unparteilichkeit verpflichtet. In einer Angelegenheit, in der der Anwaltsnotar in seiner Eigenschaft als Notar tätig geworden ist, darf er nicht mehr als Rechtsanwalt auftreten. Andererseits darf er in einer Angelegenheit, die er in seiner Funktion als Rechtsanwalt begonnen hat, keine Beurkundungstätigkeit als Notar mehr entfalten.
Rechtsanwälte können erst dann zu Notaren bestellt werden, wenn sie mindestens fünf Jahre als Rechtsanwälte tätig waren. Sie verfügen daher über einen großen Erfahrungsschatz, den sie in die notarielle Vertragsgestaltung einbringen. Die relativ hohe Zahl zugelassener Anwaltsnotare garantiert den Rechtsuchenden, daß sie jederzeit schnell, einfach und bequem auf die notarielle Amtstätigkeit zugreifen können.
Notare leisten einen wichtigen Beitrag zum reibungslosen Funktionieren des Gemeinwesens. Ein Notar ist sachkundig, unabhängig und neutral. Seine Urkunden beweisen auch noch nach Jahrzehnten unwiderlegbar die getroffenen Vereinbarungen. Zahlungsansprüche aus notariellen Urkunden können sofort vollstreckt werden.
Auch die für die staatlichen Register (Handelsregister, Grundbuchregister und Vereinsregister) zuständigen Stellen verlassen sich bei ihren Eintragungen auf die Richtigkeit notarieller Urkunden.
Neben ihrem hohen Beweiswert kommt notariellen Urkunden aber auch eine Warnfunktion zu: Vor bedeutenden Entscheidungen wie z. B. einem Hauskauf soll der Bürger durch besondere Formvorschriften vor den Folgen übereilten Handelns geschützt werde. Wo persönlich oder wirtschaftlich weitreichende Folgen drohen, ist der Weg zum Notar gesetzlich vorgesehen oder zumindest dringend anzuraten. Dabei geht es um:
Immobilien (Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Hypothekenbelastung,Grundschuldbestellung)
Ehe und Familie (Ehevertrag, Scheidungs- und Partnervertrag, Adoption)
Erbrecht (Testament und Erbvertrag, Erbschein, Nachlaßverteilung etc.)
Gesellschaftsrecht (Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Registeranmeldung etc
Gegenüber Dritten ist der Notar ebenso wie der Anwalt zum Schweigen verpflichtet. Mit ihm kann man auch Vertrauliches in völliger Offenheit besprechen.
Mitgliedschaften
Deutscher Anwalt Verein e.V.
Alle Partner der Kanzlei sind Mitglieder im Deutschen Anwalt Verein e.V. (DAV). Der Verein fördert die Rechtspflege und Gesetzgebung. Er bietet Aus- und Fortbildungsveranstaltungen an. Zur Zeit gehören dem Verein rund 61.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an.
Die verschiedenen Arbeitsgemeinschaften des Vereins bieten den Anwälten Gedanken- und Erfahrungsaustausch und Fortbildung auf ihrem jeweiligen Fachgebiet. Die Partner der Kanzlei sind entsprechend ihrer Spezialisierungen Mitglieder der Arbeitsgemeinschaften für Arbeitsrecht, Familien- und Erbrecht, Bau- und Architektenrecht, Miet- und Pachtrecht und Verkehrsrecht.
Deutsche Gesellschaft für Agrarrecht - Vereinigung für Agrar- und Umweltrecht e.V. (DGAR)
Rechtsanwalt und Notar Bruno Sommerhoff ist Mitglied der DGAR. Die DGAR ist ein Zusammenschluß von Juristen, die sich als Rechtsanwälte und Notare, als Richter und Verwaltungsbeamte, in Verbänden, Wirtschaftsunternehmen und internationalen Organisationen sowie als Wissenschaftler mit Problemen des Agrar- und Umweltrechts sowie allen damit im Zusammenhang stehenden Rechtsgebieten befassen. Neben Juristen aus allen Bundesländern gehören auch landwirtschaftliche Sachverständige und Berater sowie Angehörige steuerberatender Berufe und interessierte praktische Landwirte, die sich für Fragen des Agrarrechts interessieren, der Gesellschaft an.
Die Vereinigung befasst sich mit neben dem traditionellen Landwirtschaftsrecht mit dem Recht der Agrarmärkte, dem Recht des ländlichen Raumes, dem Agrarumweltrecht sowie dem landwirtschaftliche Arbeits-, Steuer- und Sozialrecht. In den letzten Jahren ist verstärkt auch das agrar- und umweltrechtlich geprägte EU-Recht dazugekommen.
Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V.
Rechtsanwältin und Notarin Hedwig Holthoff- Peiffer und Rechtsanwalt und Notar Andreas Zeppenfeld sind Mitglieder dieser Vereinigung. Sie widmet sich speziell den zahlreichen Rechtsproblemen des gesamten Erb- und Familienrechts einschließlich damit verbundener steuerlicher Folgen.
Mitglieder der Vereinigung sind Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die sich auf die vorgenannten Rechtsgebiete spezialisiert haben und daher eine besondere kompetente Beratung in allen erbrechtlichen sowie familien- und scheidungsrechtlichen Angelegenheiten gewährleisten können.
Deutsche Gesellschaft für Mediation
Rechtsanwalt Carsten Sieg ist Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Mediation. Mediation ist ein freiwilliges Verfahren zur außergerichtlichen Lösung von Konflikten. Ziel eines Mediationsverfahrens ist, im vertraulichem Rahmen eine für beide Konfliktparteien maßgeschneiderte Lösung zu erarbeiten.
Rechtsanwälte, Rechtsanwalt, Fachanwälte, Fachanwalt, Anwälte, Anwalt, Notare, Notar, Olpe, Wenden, Drolshagen, Attendorn, Finnentrop, Lennestadt, Kirchhundem, Reichshof, Bergneustadt, Waldbröl, Gummersbach, Kreuztal, Siegen, Hilchenbach
Dieter Epe
Rechtsanwalt und Notar
Bruno Sommerhoff
Rechtsanwalt und Notar,
zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht
Hedwig Holthoff- Peiffer
Rechtsanwältin und Notarin,
zugleich Fachanwältin für Familienrecht
Klaus Ostermeier
Rechtsanwalt und Notar,
zugleich Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht WEG
Andreas Zeppenfeld
Rechtsanwalt und Notar,
zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht
Ralf Bartmeier
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Carsten Sieg
Rechtsanwalt
Hedwig Holthoff- Peiffer
Rechtsanwältin und Notarin, zugleich Fachanwältin für Familienrecht
Anwältin Olpe
Vorzimmer:
Frau Schneider
Durchwahl Telefon
02761 - 893 - 61
Durchwahl Fax
02761 - 893 - 35
E-Mail
ra-holthoff-peiffer
@rae-heller-epe.de
Arbeitsgebiete:
Sämtliche Notariatstätigkeiten
Tätigkeitsschwerpunkte als Rechtsanwältin
Familienrecht
Erbrecht
Kurzbiographie:
geb. 1953 in Siegen
Studium an der Universität zu Bonn
Referendarausbildung im Landgerichtsbezirk Bielefeld
2. Staatsexamen 1980
Rechtsanwältin seit 1980
Notarin seit 1990
Fachanwältin für Familienrecht seit 1997
Mitgliedschaften
Deutscher Anwalt Verein
Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwalt Verein
Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V.
Mitglied im Vorstand des Caritasverbandes für den Kreis Olpe e.V.
Mitglied des Aufsichtsrates der AKC - Alten- und Krankenhilfe der Caritas gGmbH
Ralf Bartmeier
Rechtsanwalt
Anwalt Olpe
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Vorzimmer:
Frau Lantella
Durchwahl Telefon
02761 - 893 - 81
Durchwahl Fax
02761 - 893 - 75
E-Mail
ra-bartmeier
@rae-heller-epe.de
Arbeitsgebiete:
Tätigkeitsschwerpunkte
Verkehrsrecht
Wirtschaftsrecht
Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Inkasso Forderungseinzug
Interessenschwerpunkte
Zwangsvollstreckungsrecht
Sozialrecht
Kurzbiographie:
geb. 1968 in Olpe
Studium an der Universität zu Bonn
Referendarausbildung im Landgerichtsbezirk Arnsberg
1994 - 1995 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Rheinische und Deutsche Rechtsgeschichte des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Universität zu Bonn (Prof. Dr. Kleinheyer)
2. Staatsexamen 1996
Rechtsanwalt seit 1996
Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2006
Mitgliedschaften
Deutscher Anwalt Verein
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwalt Verein
Dieter Epe
Rechtsanwalt und Notar
Anwalt Olpe
Vorzimmer:
Frau Wurm
Durchwahl Telefon
02761 - 893 - 31
Durchwahl Fax
02761 - 893 - 35
E-Mail
ra-epe@rae-heller-epe.de
Arbeitsgebiete:
Sämtliche Notariatstätigkeiten
Tätigkeitsschwerpunkte als Rechtsanwalt
Wirtschaftsrecht, einschließlich Wettbewerbsrecht
Gesellschaftsrecht
Erbrecht
Kurzbiographie:
geb. 1938 in Attendorn
Studium an den Universitäten zu Köln und Bonn
Referendarausbildung in den Landgerichtsbezirken Siegen und Berlin
2. Staatsexamen 1966
Rechtsanwalt seit 1966
Notar seit 1970
Mitgliedschaften
Deutscher Anwalt Verein
Vorsitzender der Einigungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten bei der IHK Siegen
Klaus Ostermeier
Rechtsanwalt und Notar, zugleich Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Anwalt Olpe
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht WEG
Vorzimmer:
Frau Sieler
Durchwahl Telefon
02761 - 893 - 71
Durchwahl Fax
02761 - 893 - 75
E-Mail
ra-ostermeier
@rae-heller-epe.de
Arbeitsgebiete:
Sämtliche Notariatstätigkeiten
Tätigkeitsschwerpunkte als Rechtsanwalt
Miet- und Pachtrecht
Verwaltungsrecht
Wohnungseigentumsrecht (WEG)
Arzthaftungsrecht
Arzthaftung
Interessenschwerpunkte als Rechtsanwalt
Wirtschaftsrecht
Erbrecht
Kurzbiographie:
geb. 1953 in Lingen/Ems
Studium an der Universität zu Köln
Referendarausbildung im Landgerichtsbezirk Aachen und an der Deutsch- Australischen Handelskammer in Melbourne/Australien
2. Staatsexamen 1984
Rechtsanwalt seit 1984
Notar seit 1994
Fachanwalt für Verwaltungsrecht seit 1992
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht WEG seit 2006
Mitgliedschaften
Deutscher Anwalt Verein
Arbeitsgemeinschaft für Miet- und Wohnungseigentumsrecht im Deutschen Anwalt Verein
Carsten Sieg
Rechtsanwalt, Mediator (M.M.)
Anwalt Olpe
Vorzimmer:
Frau Lantella
Durchwahl Telefon
02761 - 893 - 81
Durchwahl Fax
02761 - 893 - 75
E-Mail
ra-sieg@rae-heller-epe.de
Arbeitsgebiete:
Interessenschwerpunkte
Verkehrsrecht
Allgemeines Zivilrecht Verbraucherrecht Vertragsrecht
Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Versicherungsrecht
Internetrecht
Haftpflichtrecht
Kurzbiographie:
geb. 1977 in Olpe
Studium an der Universität zu Bonn
Referendarausbildung in den Landgerichtsbezirken Siegen und Bielefeld
2. Staatsexamen 2004
Rechtsanwalt seit 2004
Mediator (Master of Mediation - Fernuniversität Hagen) seit 2005
Mitgliedschaften
Deutscher Anwalt Verein
Deutsche Gesellschaft für Mediation
Abgeordneter des Kreistags des Kreises Olpe (Wahlkreis Heggen/Bamenohl), Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses
Bruno Sommerhoff
Rechtsanwalt und Notar, zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht
Anwalt Olpe
Vorzimmer:
Frau Vollmer
Durchwahl Telefon
02761 - 893 - 41
Durchwahl Fax
02761 - 893 - 45
E-Mail
ra-sommerhoff
@rae-heller-epe.de
Arbeitsgebiete:
Sämtliche Notariatstätigkeiten
Tätigkeitsschwerpunkte als Rechtsanwalt
Arbeitsrecht
Wirtschaftsrecht
Gesellschaftsrecht
Interessenschwerpunkte als Rechtsanwalt
Landwirtschafts- und Höferecht
Produkthaftungsrecht
Kurzbiographie:
geb. 1942 in Attendorn
Studium an der Universität zu Münster
Referendarausbildung im Landgerichtsbezirk Siegen
2. Staatsexamen 1970
Rechtsanwalt seit 1971
Notar seit 1974
Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 1988
Mitgliedschaften
Deutscher Anwalt Verein
Deutsche Gesellschaft für Agrarrecht - Vereinigung für Agrar- und Umweltrecht e.V.
Andreas Zeppenfeld
Rechtsanwalt und Notar, zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht
Anwalt olpe
Vorzimmer:
Frau Schwarz
Durchwahl Telefon
02761 - 893 - 51
Durchwahl Fax
02761 - 893 - 45
E-Mail
ra-zeppenfeld
@rae-heller-epe.de
Arbeitsgebiete:
Sämtliche Notariatstätigkeiten
Tätigkeitsschwerpunkte als Rechtsanwalt
Arbeitsrecht
Erbrecht
Privates Bau- und Architektenrecht
Interessenschwerpunkte als Rechtsanwalt
Wirtschaftsrecht
Sozialrecht
Kurzbiographie:
geb. 1963 in Olpe
Studium an der Universität zu Bonn
Referendarausbildung im Landgerichtsbezirk Siegen
2. Staatsexamen 1991
Rechtsanwalt seit 1991
Notar seit 2000
Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 1999
Mitgliedschaften
Deutscher Anwalt Verein
Arbeitsgemeinschaften für privates Bau- und Architektenrecht sowie der Fachanwälte für Arbeitsrecht im Deutschen Anwalt Verein
Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V.
Vorsitzender der Verkehrswacht des Kreises Olpe
Wegbeschreibung:
Unsere Kanzlei liegt im Herzen der Stadt Olpe in der Nähe des Krankenhauses und der St. Martinus Kirche am Kurkölner Platz/Martinstraße 4.
Bitte benutzen Sie einen der kostenlosen Parkplätze oder eines der kostenlosen Parkhäuser in unmittelbarer Nähe unserer Kanzlei.
Anfahrt von der A45 - AS Olpe
Links auf die B54/55 in Richtung Olpe
Nach ca. 2 km rechts abfahren in Richtung Olpe
Nach Einfahrt in die Stadt Olpe 1. Abbiegemöglichkeit links in die Westfälische Straße
Nach ca. 1 km auf Höhe der Kreisverwaltung rechts in die Rochusstraße
Die Rochusstraße mündet in die Martinstraße. Im Kreisverkehr rechts abbiegen. Sie erreichen den Kurkölner Platz nach ca. 400 m.
Anfahrt von der A4/A45 - AS Wenden/Kreuz Olpe/Süd
Rechts abbiegen in Richtung Olpe
Nach ca. 4 km an der Kreuzung Franziskanerstraße/Bahnhofstraße (vor C & A) rechts abbiegen. Sie erreichen den Kurkölner Platz nach 150 m.
Parkmöglichkeiten
Alle skizzierten Parkhäuser und Parkplätze sind gebührenfrei. Sie erreichen unsere Kanzlei nach einem kurzen Fußweg.
Anfahrt aus Richtung A 45 - AS Olpe:
Das Parkhaus am Rathaus befindet sich an der Franziskanerstraße ca. 300 m hinter dem Ortsschild auf der rechten Seite.
Ca. 400m vom Parkhaus am Rathaus entfernt, dem Straßenverlauf folgend, befindet sich auf der linken Straßenseite das Parkhaus an der Bruchstraße.
Weitere Parkplätze befinden sich an der Martinstraße und auf dem Kurkölner Platz, gegenüber unserer Kanzlei.
Anfahrt aus Richtung A4/A45 - AS Wenden/Kreuz Olpe Süd
Das Parkhaus an der Bruchstraße befindet sich, nach Durchfahrt durch den Kreisverkehr gegenüber Kochs Hotel - Altes Olpe - auf der rechten Straßenseite.
Ca. 400 m vom Parkaus an der Bruchstrasse entfernt, dem Straßenverlauf folgend, befindet sich auf der linken Seite das Parkhaus am Rathaus.
Weitere Parkplätze befinden sich an der Martinstraße und auf dem Kurkölner Platz, gegenüber unserer Kanzlei.
Kontakt
So erreichen Sie uns:
Dr. Heller, Epe und Partner
Rechtsanwälte - Notare
Martinstraße 4/Kurkölner Platz
57462 Olpe
Telefon
02761-893-0
Fax
02761-893-93
E-mail
heller@rae-heller-epe.de
Unsere Bürozeiten:
Montags - Freitags: 08:30 bis 12:30 Uhr und 14:15 bis 17:30 Uhr
Termine außerhalb der Bürozeiten sind selbstverständlich möglich. Bei persönlichen Rücksprachen bitten wir um vorherige Terminsabsprache.
Impressum
Angaben gemäß § 6 Teledienstgesetz (TDG)
Adresse:
Dr. Heller, Epe und Partner
Rechtsanwälte - Notare
Martinstraße 4/Kurkölner Platz
57462 Olpe
Telefon
02761-893-0
Fax
02761-893-93
E-mail
heller@rae-heller-epe.de
Partnerschaftsgesellschaft
Sitz: Olpe, AG Essen, PR 243
Umsatzsteuernummer:
338 5060 780, Finanzamt Olpe
Vertretungsberechtigung:
Rechtsanwalt und Notar Dieter Epe
Rechtsanwalt und Notar Bruno Sommerhoff
Rechtsanwältin und Notarin Hedwig Holthoff- Peiffer
Rechtsanwalt und Notar Klaus Ostermeier
Rechtsanwalt und Notar Andreas Zeppenfeld
Berufsrechtliche Regelungen für Rechtsanwälte:
Wir sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer für den OLG Bezirk Hamm Ostenallee 18, 59063 Hamm.
Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer
Berufsrechtliche Regelungen für Notare:
Die Notare sind auch Mitglieder der Notarkammer Hamm, Ostenallee 18, 59063 Hamm.
Homepage der Westfälischen Notarkammer
Hinweise:
Bei Versendung von Informationen und Dokumenten per E-Mail kann eine vertrauliche Behandlung nicht garantiert werden kann. Wir übernehmen keine Haftung für den Empfang und die Bearbeitung von fristgebundenen E-Mails. Eine Mandatserteilung kann nicht per E-Mail erfolgen. Wir bitten Sie im eigenen Interesse, vertrauliche oder fristgebundene Nachrichten per Telefax zu senden.
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Rechtsgebiete
Rechtsanwalt Olpe, Rechtsanwälte Olpe, Anwalt Olpe, Anwälte Olpe
Allgemeines Zivilrecht Vertragsrecht Verbraucherrecht
RA Sieg
Arbeitsrecht
RA Sommerhoff
RA Zeppenfeld
Arzthaftungsrecht
RA Ostermeier
Baurecht Architektenrecht
RA Zeppenfeld
Erbrecht
RA Epe
RA Sommerhoff
RAin Holthoff- Peiffer
RA Ostermeier
RA Zeppenfeld
Familienrecht
RAin Holthoff- Peiffer
Gesellschaftsrecht
RA Epe
RA Sommerhoff
Inkasso / Forderungseinzug
RA Bartmeier
Internetrecht
RA Sieg
Landwirtschaftsrecht und Höferecht
RA Sommerhoff
Mediation
RA Sieg
Mietrecht und Pachtrecht
RA Ostermeier
Privates Baurecht und Architektenrecht
RA Zeppenfeld
Produkthaftungsrecht
RA Sommerhoff
Sozialrecht
RA Bartmeier
RA Zeppenfeld
Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
RA Bartmeier
RA Sieg
unfallregulierung, verkehrsunfall, unfall, autounfall, pkw
bruno schwarz bürovorsteher
Verkehrsrecht
RA Bartmeier
RA Sieg
Verwaltungsrecht
RA Ostermeier
Wettbewerbsrecht
RA Epe
Wirtschaftsrecht
RA Epe
RA Sommerhoff
RA Ostermeier
RA Zeppenfeld
RA Bartmeier
Wohnungseigentumsrecht (WEG)
RA Ostermeier
Zwangsvollstreckungsrecht
RA Bartmeier
Notare, Notar, Notariat
In der Sozietät Dr. Heller Epe und Partner sind als Notare tätig:
Rechtsanwalt und Notar Dieter Epe
Rechtsanwalt und Notar Bruno Sommerhoff
Rechtsanwältin und Notarin Hedwig Holthoff- Peiffer
Rechtsanwalt und Notar Klaus Ostermeier
Rechtsanwalt und Notar Andreas Zeppenfeld
Aufgrund berufsrechtlicher Vorschriften ist es uns nicht erlaubt, Ihnen unsere notarielle Tätigkeit detailliert darzustellen. Der folgende Text ist der Internetseite der Bundesnotarkammer entnommen:
Der Notar ist eine Amtsperson. Er wird vom Staat ernannt und sorgt für die Beurkundung von Rechtsvorgängen, betreut den Bürger bei schwierigen und folgereichen Rechtsgeschäften. Er berät und belehrt die Parteien und hilft bei der Formulierung von Verträgen. Notare sind besonders qualifizierte und erfahrene Juristen. Durch ihre Unabhängigkeit von Staat und Auftraggeber sichern die Notare auch dem unerfahrenen Bürgern ihr Recht.
Ein Anwaltsnotar übt das Notaramt neben dem Anwaltsberuf aus. Wie alle Notare ist er jedoch zur strikten Neutralität und Unparteilichkeit verpflichtet. In einer Angelegenheit, in der der Anwaltsnotar in seiner Eigenschaft als Notar tätig geworden ist, darf er nicht mehr als Rechtsanwalt auftreten. Andererseits darf er in einer Angelegenheit, die er in seiner Funktion als Rechtsanwalt begonnen hat, keine Beurkundungstätigkeit als Notar mehr entfalten.
Rechtsanwälte können erst dann zu Notaren bestellt werden, wenn sie mindestens fünf Jahre als Rechtsanwälte tätig waren. Sie verfügen daher über einen großen Erfahrungsschatz, den sie in die notarielle Vertragsgestaltung einbringen. Die relativ hohe Zahl zugelassener Anwaltsnotare garantiert den Rechtsuchenden, daß sie jederzeit schnell, einfach und bequem auf die notarielle Amtstätigkeit zugreifen können.
Notare leisten einen wichtigen Beitrag zum reibungslosen Funktionieren des Gemeinwesens. Ein Notar ist sachkundig, unabhängig und neutral. Seine Urkunden beweisen auch noch nach Jahrzehnten unwiderlegbar die getroffenen Vereinbarungen. Zahlungsansprüche aus notariellen Urkunden können sofort vollstreckt werden.
Auch die für die staatlichen Register (Handelsregister, Grundbuchregister und Vereinsregister) zuständigen Stellen verlassen sich bei ihren Eintragungen auf die Richtigkeit notarieller Urkunden.
Neben ihrem hohen Beweiswert kommt notariellen Urkunden aber auch eine Warnfunktion zu: Vor bedeutenden Entscheidungen wie z. B. einem Hauskauf soll der Bürger durch besondere Formvorschriften vor den Folgen übereilten Handelns geschützt werde. Wo persönlich oder wirtschaftlich weitreichende Folgen drohen, ist der Weg zum Notar gesetzlich vorgesehen oder zumindest dringend anzuraten. Dabei geht es um:
Immobilien (Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Hypothekenbelastung,Grundschuldbestellung)
Ehe und Familie (Ehevertrag, Scheidungs- und Partnervertrag, Adoption)
Erbrecht (Testament und Erbvertrag, Erbschein, Nachlaßverteilung etc.)
Gesellschaftsrecht (Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Registeranmeldung etc
Gegenüber Dritten ist der Notar ebenso wie der Anwalt zum Schweigen verpflichtet. Mit ihm kann man auch Vertrauliches in völliger Offenheit besprechen.
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Pilotprojekte
Wir beteiligen uns an zwei Pilotprojekten zur Erprobung des elektronischen Rechtsverkehrs.
Pilotprojekt "Sichere Kommunikation und Zertifizierung der Notare nach dem Signaturgesetz”
Herr Rechtsanwalt und Notar Dieter Epe nimmt als einer der ersten Notare am Pilotprojekt der Wwestfälischen Notarkammer "Sichere Kommunikation und Zertifizierung der Notare nach dem Signaturgesetz" teil.
Das Pilotvorhaben umfasst als technische Kernbereiche die Einrichtung einer sicheren notariellen Telekommunikationsinfrastruktur im Form eines Intranets sowie den Aufbau einer Zertifizierungsinfrastruktur, die zur Ausgabe von Schlüsseln zur Erzeugung digitaler Signaturen und zur Verschlüsselung vertraulicher Dokumente bestimmt ist. Die Notare sollen damit in die Lage versetzt werden, elektronische Dokumente gegen unerkannte Verfälschungen gesichert und für un-befugte Dritte nicht einsehbar zu versenden bzw. solche Dokumente zu empfangen, und zwar ebenso im internotariellen Bereich wie im Verkehr mit Grundbuchämtern, Handelsregistern, Behörden und Dritten. Das Projekt soll neben dem konkreten Angebot elektronischer standeseigener Dienstleistungen auch standespolitisch wirken, wenn es um die Gestaltung z.B. des Online-Zugangs zum maschinellen Grundbuch und Handelsregister geht.
Pilotprojekt “Elektronisches Scheidungsverfahren beim Amtsgericht Olpe”
Frau Rechtsanwältin und Notarin Hedwig Holthoff- Peiffer nimmt am Pilotprojekt “Elektronisches Scheidungsverfahren beim Amtsgericht Olpe” teil
Ziel des Pilotprojekts ist die praktische Erprobung des elektronischen Rechtsverkehrs sowie die praktische Anwendung und Überprüfung der Handhabbarkeit der einschlägigen gesetzlichen Grundlagen (insb. Zivilprozessordnung und Signaturgesetz). Die Abwicklung der gesamten Kommunikation zwischen dem Gericht und den beteiligten Externen erfolgt über einen elektronischen Gerichtsbriefkasten. Nach Zuteilung einer Kennung hat der Rechtsanwalt über eine verschlüsselte Internetverbindung Zugriff auf ein für ihn eingerichtetes elektronisches Postfach. In dieses stellt er die für das Gericht bestimmten Schriftsätze ein. Nach Abschluss des Übertragungsvorgangs erhält er umgehend eine automatisch erstellte Eingangsbestätigung. Diese kann sogleich ausgedruckt oder auch zu einem späteren Zeitpunkt erneut abgerufen werden. Bei Gericht werden neben den herkömmlichen Papierakten mittels eines Dokumenten-Management-Systems (DMS) elektronische Akten geführt, in die sämtliche zum Verfahren gehörigen Dokumente eingesetllt werden. Nicht in elektronischer Form vorliegende Dokumente werden - ebenso wie auf Seiten der Rechtsanwälte - durch Einscannen in die elektronische Form übertragen. Unter Nutzung der Möglichkeiten des DMS sollen so weitgehend wie möglich automatisierte elektronische Workflows realisiert werden. Nach der Bearbeitung bei Gericht werden die für die Externen bestimmten Schreiben auf demselben Wege an diese übermittelt, also wiederum über den elektronischen Gerichtsbriefkasten. Bis zur Schaffung der erforderlichen rechtlichen und sonstigen Vorausetzungen werden die Schriftsätze zusätzlich zur elektronischen Form in Papierform übersandt (Parallelbetrieb), um Rechtssicherheit und Rechtsverbindlichkeit zu gewährleisten. In einer späteren Projektphase soll dies entfallen und ein rechtsverbindlicher elektronischer Rechtsverkehr mit ausschließlich elektronischer Dokumentenübermittlung erprobt werden.
Unser Honorar errechnet sich nach den Bestimmungen des Rechtsanwältevergütungsgesetzes (RVG). Dort ist u.a. geregelt, dass eine anwaltliche Erstberatung bei Privatpersonen nicht teurer als 190,00 € zzgl. Mehrwertsteuer sein darf.
Im Rahmen der Erstberatung besprechen wir mit Ihnen, welche Gesamtkosten im Laufe des Verfahrens insgesamt auf Sie zukommen können. Abweichend von den gesetzlichen Gebühren sind wir gerne bereit, mit Ihnen eine Honorarvereinbarung abzuschließen.
Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen haben, klären wir für Sieauf Ihren Wunsch ab, ob diese die Kosten übernimmt. Bei geringem Einkommen können Sie unter Umständen einen Anspruch auf staatliche Hilfe in Form der Beratungshilfe oder der Prozesskostenhilfe haben. In vielen Fällen besteht die Möglichkeit, sämtliche Kosten auf der Gegenseite abzurechnen. Dies ist u.a. der Fall, wenn Sie unverschuldet Opfer eines Verkehrsunfalls geworden sind. Neben Schadenersatz schuldet Ihnen der Gegner auch die Kosten unserer Beauftragung.
Die Höhe der Gebühren berechnet sich in den meisten Verfahren aus zwei Faktoren, dem sogenannten Streitwert (oder Gegenstandswert) und dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit. Der Streitwert richtet sich nach dem objektiven Wert oder wirtschaftlichen Interesse, das Sie an dem Rechtsstreit haben. Dies gilt u.a. nicht für Strafverfahren. Dort sieht das Gesetz Pauschalgebühren vor. Nachfolgend haben wir die Gesamtkosten eines Zivilprozesses in der ersten Instanz dargestellt, wobei mögliche Auslagen einer Beweisaufnahme (beispielsweise Zeugenentschädigung, Gutachterkosten, Reisekosten) nicht enthalten sind:
Deutscher Anwalt Verein e.V.
Alle Partner der Kanzlei sind Mitglieder im Deutschen Anwalt Verein e.V. (DAV). Der Verein fördert die Rechtspflege und Gesetzgebung. Er bietet Aus- und Fortbildungsveranstaltungen an. Zur Zeit gehören dem Verein rund 61.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an.
Die verschiedenen Arbeitsgemeinschaften des Vereins bieten den Anwälten Gedanken- und Erfahrungsaustausch und Fortbildung auf ihrem jeweiligen Fachgebiet. Die Partner der Kanzlei sind entsprechend ihrer Spezialisierungen Mitglieder der Arbeitsgemeinschaften für Arbeitsrecht, Familien- und Erbrecht, Bau- und Architektenrecht, Miet- und Pachtrecht und Verkehrsrecht.
Deutsche Gesellschaft für Agrarrecht - Vereinigung für Agrar- und Umweltrecht e.V. (DGAR)
Rechtsanwalt und Notar Bruno Sommerhoff ist Mitglied der DGAR. Die DGAR ist ein Zusammenschluß von Juristen, die sich als Rechtsanwälte und Notare, als Richter und Verwaltungsbeamte, in Verbänden, Wirtschaftsunternehmen und internationalen Organisationen sowie als Wissenschaftler mit Problemen des Agrar- und Umweltrechts sowie allen damit im Zusammenhang stehenden Rechtsgebieten befassen. Neben Juristen aus allen Bundesländern gehören auch landwirtschaftliche Sachverständige und Berater sowie Angehörige steuerberatender Berufe und interessierte praktische Landwirte, die sich für Fragen des Agrarrechts interessieren, der Gesellschaft an.
Die Vereinigung befasst sich mit neben dem traditionellen Landwirtschaftsrecht mit dem Recht der Agrarmärkte, dem Recht des ländlichen Raumes, dem Agrarumweltrecht sowie dem landwirtschaftliche Arbeits-, Steuer- und Sozialrecht. In den letzten Jahren ist verstärkt auch das agrar- und umweltrechtlich geprägte EU-Recht dazugekommen.
Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V.
Rechtsanwältin und Notarin Hedwig Holthoff- Peiffer und Rechtsanwalt und Notar Andreas Zeppenfeld sind Mitglieder dieser Vereinigung. Sie widmet sich speziell den zahlreichen Rechtsproblemen des gesamten Erb- und Familienrechts einschließlich damit verbundener steuerlicher Folgen.
Mitglieder der Vereinigung sind Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die sich auf die vorgenannten Rechtsgebiete spezialisiert haben und daher eine besondere kompetente Beratung in allen erbrechtlichen sowie familien- und scheidungsrechtlichen Angelegenheiten gewährleisten können.
Deutsche Gesellschaft für Mediation
Rechtsanwalt Carsten Sieg ist Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Mediation. Mediation ist ein freiwilliges Verfahren zur außergerichtlichen Lösung von Konflikten. Ziel eines Mediationsverfahrens ist es, im vertraulichem Rahmen eine für beide Konfliktparteien maßgeschneiderte Lösung zu erarbeiten.
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